Grundsteuer

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Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Geht das Grundstück im Laufe eines Jahres an einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Dem neuen Eigentümer wird das Objekt zum 1. Januar des folgenden Kaldenderjahres zugerechnet.

Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Sauerlach:

(A) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe250 v. H.
(B) für Grundstücke300 v. H.