Anmeldung in einer Kindertagesstätte

Vom 01.02.2025 bis 31.03.2025 finden die Anmeldungen für die Kita´s online und zentral über die Gemeinde Sauerlach statt.
!! Wichtig !! - Nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit und lesen Sie sich die Informationen und alle Angaben im Online-Antragsverfahren sorgfältig durch.
Um Sie bei der Anmeldung eines Betreuungsplatzes besser unterstützen zu können, wurde ein neues, modernes und datenschutzkonformes Verfahren eingeführt.
In unserem Online-Portals können Sie die Bedarfsanmeldung für den gewünschten Betreuungsplatz ausfüllen und medienbruchfrei an uns senden.
Bitte beachten Sie, dass auch für Kinder, die bereits auf der Warteliste des letzten Anmeldezeitraumes stehen oder bereits eine Krippe besuchen und in derselben Einrichtung in den Kindergarten wechseln wollen, eine erneute Bedarfsanmeldung erfolgen muss!
Vorteile
Sie füllen nur eine Anmeldung aus, favorisieren die gewünschten Einrichtungen und erhalten eine Eingangsbestätigung sowie zum Zuteilungsstichtag eine Antwort in Ihrem Postkorb. Der elektronische Service im Bürgerservice-Portal steht Ihnen stressfrei täglich 24 Stunden zur Verfügung.
Verfahren
Nachdem Sie sich persönlich oder virtuell einen Überblick und Eindruck über die Einrichtungen verschafft haben, können Sie bequem online von zu Hause aus über den neuen Service Ihre persönliche Favoriten-Liste zusammenstellen. Der Online-Service bietet Ihnen dazu einen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote der unterschiedlichen Träger mit Ihren Besonderheiten. Sie sind nicht mehr auf Öffnungszeiten oder persönliche Anmeldungen bei den jeweiligen Einrichtungen angewiesen und können sich Zeit für diese wichtige Entscheidung lassen.
Haben Sie die Einrichtungen ausgewählt, können Sie mit nur einer Erfassung der erforderlichen Daten Ihr Kind für das kommenden Betreuungsjahr vormerken lassen. Die Zuteilung der Kinder auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt gerecht nach unseren Vergabekriterien zu einem Stichtag. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie die Eingangsbestätigung in Ihrem Postkorb und erfahren, bis wann die Platzzuteilung erfolgt. Die Unterzeichnung der Betreuungsverträge sowie weitere Gespräche finden selbstverständlich persönlich in den Betreuungseinrichtungen statt.
Die Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung zentral im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gespeichert.
Vergabekriterien Krippe und Kindergarten
Generell haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Aufnahme in die Kindertagesstätten zu Beginn des Kinderkrippenjahres (1. September) erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
Für Kinder, welche eine vom Freistaat Bayern geförderte Kindertageseinrichtung besuchen sollen, ist eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden/Woche einzuhalten.
Folgende Vergabekriterien werden u.a. berücksichtigt:
- Kinder, deren Geschwisterkinder bereits eine Kindertagesstätte besuchen,
- Kinder, deren Personensorgeberechtigter alleinerziehend ist,
- Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden,
- Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden.
Vergabekriterien Hort
Die Aufnahme in den Hort zu Beginn des Schuljahres erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Es gibt eine Eingewöhnungswoche vor Schulbeginn. Auf die Hortkernzeiten von 13:00 Uhr bis 16:15 Uhr möchten wir hinweisen.
Folgende Vergabekriterien werden u.a. berücksichtigt:
- Kinder, deren Geschwisterkinder bereits den Hort besuchen,
- Kinder, deren Personensorgeberechtigter alleinerziehend ist,
- Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden,
- Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind (Arbeitszeitnachweise sind verpflichtend!).
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung für einen Hortplatz Arbeitszeitnachweise des Arbeitgebers an die Hortleitung zu übermitteln sind. Das entsprechende Formular finden Sie im unten stehende Download oder auf der Homepage der Nachbarschaftshilfe Sauerlach (www.nbh-sauerlach.de). Nur wenn diese Nachweise vorliegen, kann eine Platzzuteilung erfolgen.
Neben der Hortbetreuung steht Ihnen auch der Offene Ganztag als Anschlussbetreuung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenso auf der Homepage der Nachbarschaftshilfe Sauerlach.
Das Kita- bzw. Hort-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Sollten Sie außerhalb des Kita-Jahres und außerhalb des Anmeldezeitraumes (Februar bis März 2025) eine Betreuung benötigen, können Sie sich trotzdem anmelden. Eine Garantie für die priorisierten Einrichtungen kann allerdings bei einer unterjährigen Anmeldung nicht gegeben werden, da diese Bedarfsanmeldungen nachrangig behandelt werden.
Im folgenden Download können Sie die aktuelle Terminauflistung unserer Betreuungseinrichtungen einsehen!
Fachbereich Kitaplatzvergabe
Susanne Aschauer