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Bekanntmachung zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

    Foto: Landtag.de

    BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl.

    Am 08.10.2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

    In der Zeit vom 18.09.2023 bis 22.09.2023 haben Sie während der üblichen Dienststunden die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.

    Wahlscheine mit Briefwahltunterlagen erhalten Sie noch bis Freitag, 06.10.2023 um 15 Uhr bei uns im Rathaus.

    Online können sie im Bürgerserviceportal bis Mittwoch, 04.10.2023 um 12:00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bentragen. Ein späterer Zeitpunkt ist aufgrund der postalischen Versandzeit nicht mehr möglich. Dies soll gewährleisten, dass Sie ihre Unterlagen noch rechtzeitig erhalten.

    Die Wahlbriefe mit den unterschriebenen Wahlscheinen und enthaltenen Stimmzetteln müssen bis Sonntag, 08.10.2023 spätestens 18:00 Uhr im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Sauerlach, Bahnhofstraße 1, 82054 Sauerlach eingeworfen sein. Bitte beachten Sie beim postalischen Versand darauf, dass sie ihren Wahlbrief rechtzeitig absenden. Am Wahltag nach 18.00 Uhr eingegangene Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

    Beachten Sie zwingend, dass Sie ihre Stimmzettel in den dafür vorgesehen Stimmzettelumschlag einlegen und diese mit dem unterzeichneten Wahlscheinen in den roten Wahlbriefumschlag legen. Bitte das zukleben nicht vergessen. Falsch eingereichte Wahlbriefe können dazu führen, dass sie bei der Auszählung nicht zugelassen werden können.

    Die vollständige Bekannmachung können Sie im unten stehenden Download einsehen.

    Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Wahlamt jederzeit gerne zur Verfügung.

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