Informationen zur neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025
Der Gemeinderat hat die Grundsteuerhebesätze für 2025 beschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer darf jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise nur noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.
Die Gemeinde Sauerlach hat seitens des Finanzamts die neuen Bemessungsgrundlagen (Grundlagenbescheid), welche auf den abgegebenen Erklärungen basieren, erhalten. Diese Bemessungsgrundlage bzw. der Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem entsprechenden Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Hieraus ergibt sich dann die zu zahlende jährliche Grundsteuer.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 mehrheitlich die folgenden Hebesätze ab dem 01.01.2025 beschlossen:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 310 v. H.
Grundsteuer B (für die Grundstücke) 310 v. H.
Die neuen Grundsteuerbescheide der Gemeinde Sauerlach gehen Ihnen bis Ende des Jahres 2024 zu.
Wichtiger Hinweis:
Es wird geschätzt, dass die Hälfte der Messbescheide nicht korrekt sind bzw. die Erklärungen falsch abgegeben wurden. Die Gemeinde ist jedoch an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Dies bedeutet: Sollten Sie einen Fehler im damaligen Grundlagenbescheid feststellen, können Sie eine Korrektur NUR beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Gemeinde Sauerlach
Finanzverwaltung