Räumen und Streuen von Gehwegen im Winter
In der Winterzeit möchte die Gemeinde an die geltenden Vorschriften zur Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen erinnern. Sie finden hier auch die Standorte unserer Splittkästen.
Entsprechend der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Sicherung der Gehwege im Winter haben die Eigentümer von Grundstücken und die ihnen gleichgestellten Nutzungsberechtigten an öffentlichen Straßen die Gehwege bei Schnee oder Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten.
Dies gilt täglich zu den Zeiten des Haupt- oder Berufsverkehrs von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr und zwar so oft es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, Ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Schnee aus Ihren Zugängen und Garagenzufahrten nicht auf die Straße zu schieben, sondern im eigenen Grundstück, z. B. im Vorgarten, abzulagern.
Immer wieder werden unsere Winterdienstfahrzeuge durch am Straßenrand parkende Fahrzeuge behindert. Wir bitten daher dringend alle Kraftfahrer, die auf einen „Laternenparkplatz“ angewiesen sind, diesen selbst bis zum Randstein oder Zaun nach jedem Schneefall freizuschaufeln. Für die Fahrzeuge des Winterdienstes wäre es allerdings eine enorme Erleichterung, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück abstellen. Die Schneepflüge benötigen zum Räumen der Straßen einen Freiraum von mind. 4,00 m. Ganz besonders bitten wir um Verständnis, dass am Ende von Sackstraßen, auf den Wendeplatten nicht geparkt werden darf. Werden durch das Parken von Fahrzeugen uneinsichtiger Fahrzeugführer die Räumfahrzeuge laufend behindert, wird von uns dort der Winterdienst eingestellt.
Feuerwehrzufahrten im Winter:
Nach Feststellungen der Gemeindeverwaltung werden Feuerwehrzufahrten, die ansonsten nicht befahren werden, im Winter gerne als Schneeablagefläche verwendet.
Es wird deshalb auf folgendes hingewiesen:
Nach der Bayerischen Bauordnung oder sonst amtlich festgelegte und beschilderte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Feuerwehr und Rettungsdienst sind stets freizuhalten.
Die Ablagerung von Schnee ist deshalb in diesen Bereichen verboten!
Um Ihnen die Einhaltung der Räum- und Streupflicht zu erleichtern, haben wir im gesamten Gemeindegebiet Splittkästen zu Entnahme von Streugut aufgestellt. Diese stehen,
in Sauerlach und Lanzenhaar
- Sommerstraße / Ortweg
- Sommerstraße / Winterstraße
- Schützenstraße / Blombergstraße
- Hubertusstraße am Kindergarten
- Kirchstraße an der Sturmlack
- Mehrzweckhalle
- Otterloher Straße an der Wertstoffsammelstelle
- Rathaus
- Feuerwehrhaus
- im Friedhof an der Wolfratshausener Straße
- Wolfratshausener Straße / Schelcherweg
- Lanzenhaar
in Arget und Lochhofen
- Feuerwehrhaus
- Michelistraße am Friedhof
- Bavariastraße an der Wertstoffsammelstelle
- Am Brand
- Holzkirchener Straße am Heimatmuseum
- Am Goldbichl am Kindergarten
in Altkirchen
- Feuerwehrhaus
- Oberbiberger Straße am Schützenheim
in Großeichenhausen
- beim Weiher
in Kleineichenhausen
- Eichenhausener Straße in Höhe Hs. Nr. 24
in Gumpertshausen
- Jochamweg / Talweg
Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag für die Gemeinschaft in unserer Gemeinde.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns.