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Wasserversorgung in Sauerlach

  • Aus dem Rathaus
Foto: S. Reidinger

Die Wassergebühren wurden ab dem 01.01.2025 angepasst. Hier haben wir für Sie Sie das Wichtigste zusammengerfasst.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sauerlach,

die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser stellt die oberste Pflichtaufgabe einer jeden Gemeinde dar.

Die Wasserversorgung ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung – dies bedeutet, dass weder Gewinn noch Verlust gemacht werden soll.

Ab dem Jahr 2025 werden in unserem Gemeindegebiet wesentliche Investitionen in die Wasserversorgung vorgenommen. Hierzu zählen die Schaffung von Notverbundleitungen zwischen den Gemeindeteilen Sauerlach und Arget sowie die Erneuerung der Maschinentechnik in den Wasserwerken Sauerlach und Arget.

Diese Investitionen sind essentiell notwendig, um die Versorgung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger mit Trinkwasser auch zukünftig weiter sicher gewährleisten zu können. 

Bedingt durch die Investitionskosten (netto rd. 1,750 Millionen) steigt u. a. die Abschreibung des Anlagevermögens wesentlich an. Die Abschreibungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs einbezogen.

Dies führt im aktuellen, 4-jährigen Kalkulationszeitraum (2025 – 2028) dazu, dass sich die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser ab dem 01.01.2025 von bisher 1,32 Euro netto pro Kubikmeter (1,41 Euro brutto) auf 1,84 Euro netto (1,97 Euro brutto) pro Kubikmeter Wasser erhöhen.

Die Grundgebühren je Zähler stellen sich – je nach Anschlussgröße - ab dem 01.01.2025 wie folgt dar (die Grundgebühren für den normalen Hauswasserzähler bleiben mit 80,00 Euro netto/Jahr unverändert):

Dauerdurchfluss (Q3)                                 netto/Jahr

bis         4 m³/h                                        80,00 €/Jahr

bis       10 m³/h                                      200,00 €/Jahr

bis       16 m³/h                                      320,00 €/Jahr

bis       25 m³/h                                      500,00 €/Jahr

bis       40 m³/h                                      800,00 €/Jahr

über     40 m³/h                                   1.260,00 €/Jahr

 

Der Gemeinderat hat diese Werte in seiner Sitzung am 17.12.2024 entsprechend als Satzung beschlossen.

Wir freuen uns für unsere Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger auch weiterhin als zuverlässiger Wasserlieferant tätig zu sein, für Rückfragen steht Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung (Telefon 08104/6646-0 bzw. E-Mail: finanzverwaltung@sauerlach.bayern.de).

Gemeindeverwaltung Sauerlach

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