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Belegungen Mehrzweckhallen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Belegungen unserer Mehrzweckhallen und gemeindlichen Gebäuden.

Im Ordnungamt helfen wir u. a bei folgenden Angelegenheiten weiter:

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Friedhöfe
  • Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
  • Gaststättenrecht (Veranstaltungsgenehmigungen)
  • Marktfestsetzungen
  • Verkaufsoffene Sonntage
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Standsicherheitsprüfungen gemeindl. Maibäume
  • Vollzug der Plakatierungsverordnung
  • Organisation von gemeindlichen Veranstaltungen und Festen (St.-Anna-Fest, Drei-König-Umritt)

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.