Ansprechpartner

Glatzel, Barbara
- 08104 6646-14
- 08104 6646-99
- E-Mail senden

Sontheimer, Bettina
- 08104 6646-12
- 08104 6646-99
- E-Mail senden
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag auch 15:00 - 18:00 Uhr
Konten der Gemeinde:
VR Bank München Land e. G.
IBAN: DE11 7016 6486 0002 5323 52
BIC: GENODEF1OHC
HypoVereinsbank
IBAN: DE07 7002 0270 2820 1170 02
BIC: HYVEDEMMXXX
Kreissparkasse MSE
IBAN: DE42 7025 0150 0490 0011 95
BIC: BYLADEM1KMS
Obdachlose, die ihren Lebensunterhalt (dazu zählt auch die Unterkunft) nicht aus eigenen Kräften ausreichend beschaffen können, erhalten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben besteht ein Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Für die Beschaffung eines Obdachs hat die Kommune zu sorgen.
Gemeinden; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle; Bezirke
Kriegsopferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Sozialhilfe:
Widerspruch,
sozialgerichtliche Klage