Bürgermeister/in und Gemeinderat
Bürgermeister/in
Der/Die Erste Bürgermeister/in wird von den Bürgern der Gemeinde für eine Amtszeit von 6 Jahren direkt gewählt und vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Vorsitz im Gemeinderat und in den Ausschüssen und vollzieht dessen Beschlüsse. Er/Sie hat volles Stimmrecht im Gemeinderat.
Der Zweite und der Dritte Bürgermeister werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.