Bürgermeister/in und Gemeinderat
Bürgermeister/in
Der/Die Erste Bürgermeister/in wird von den Bürgern der Gemeinde für eine Amtszeit von 6 Jahren direkt gewählt und vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Vorsitz im Gemeinderat und in den Ausschüssen und vollzieht dessen Beschlüsse. Er/Sie hat volles Stimmrecht im Gemeinderat.
Der Zweite und der Dritte Bürgermeister werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.
Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger und wird in Bayern für sechs Jahre gewählt.
Er überwacht die Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Die Mitgliedschaft im Gemeinderat ist ehrenamtlich. Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde und beträgt in Sauerlach 20.
Ausschüsse
Der Gemeinderat kann vorberatende Ausschüsse bilden. Ausschüsse stellen das verkleinerte Spiegelbild des Gemeinderates dar.
Er kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen. In der Gemeinde Sauerlach gibt es den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau- und Umweltausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss.