Friedhöfe im Gemeindegebiet
In der Gemeinde Sauerlach gibt es vier Friedhöfe, wovon drei von der Gemeinde verwaltet werden:
- der Friedhof bei der St. Andreas-Kirche. Dieser ist zum Teil unter der Verwaltung der Gemeinde, zum Teil unter der Verwaltung des Sauerlacher Pfarramtes St. Andreas
- der Friedhof am Pechlerweg 40 in Sauerlach
- der Friedhof bei der St. Michaels-Kirche im Ortsteil Arget
- der Friedhof im Ortsteil Altkirchen wird vom Pfarrverband Sauerlach, Pfarrbüro Altkirchen, betreut.
Die Friedhöfe sind täglich in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
Bei Todesfällen sind die Gemeindeverwaltung (Standesamt und/oder Friedhofsverwaltung) und ein Bestattungsunternehmen zu verständigen.
Jeder Gemeindebürger hat das Recht auf eine Grabstätte (Erdgrab oder Urnennische) in einem der gemeindlichen Friedhöfe.
Die Benutzung der Friedhöfe sowie die Gestaltung und Bepflanzung der Gräber sind durch die Friedhofssatzung geregelt. Diese können Sie im Rathaus bei der Friedhofsverwaltung einsehen.
Hier können Sie die Friedhofs- und die Gebührensatzung online abrufen.