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Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Aus dem Bauamt

Modernisierungsgesetze bringen Änderungen in der Bayerischen Bauordnung.

Der Bayerische Landtag hat das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der Bayerischen Bauordnung.

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) trat bzw. tritt in zwei Stufen am 1. Januar 2025 und 1. Oktober 2025 in Kraft und soll das Baurecht in Bayern erleichtern und Entbürokratisierung schaffen. 

Zentrale Änderungen umfassen die Erweiterung verfahrensfreier Vorhaben, die Änderung der Stellplatzregelungen, die Erleichterung von Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie eine Anpassung der Regelungen zu Kinderspielplätzen und der Sonderbaubestimmungen für Verkaufsstätten und Gaststätten. 

Aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung hat die Gemeinde Sauerlach die bereits bestehende Ortsgestaltungssatzung sowie die Stellplatzsatzung überarbeitet. 

Zusätzlich zu den Änderungen wurde eine neue Spielplatzsatzung sowie Baumschutzverordnung erlassen. Bisherige Regelungen für die Anlage von Spielplätzen waren direkt in der Bayerischen Bauordnung festgesetzt. Mit der neuen Bayerischen Bauordnung sind diese Regelungen entfallen. Um weiterhin die Anlage von Spielplätzen regeln zu können, wurde eine neue Spielplatzsatzung erlassen.

Die Satzungen der Gemeinde Sauerlach finden Sie spätestens mit Inkrafttreten unter:

www.sauerlach.de/rathaus-und-buergerservice/unser-rathaus/satzungen-und-verordnungen in den Kategorien Wohnen und Bauen und Straßen und Wege.

Ihr Bauamt Sauerlach