Sprungziele
Gemeinde Sauerlach

Badeverbot am Deininger Weiher

Aus dem Landratsamt
Deininger Weiher

Am Deininger Weiher gilt ab sofort ein allgemeines Badeverbot.

Das Landratsamt München hat am Deininger Weiher ab sofort ein allgemeines Badeverbot wegen Blaualgen ausgesprochen.  In 
Wasserproben, die das Gesundheitsamt München Land am 3. August 2026 genommen hat, wurde ein stark erhöhtes Vorkommen von Cyanobakterien, umgangssprachlich Blaualgen, nachgewiesen. Da gesundheitliche Beeinträchtigungen für Badende derzeit nicht ausgeschlossen werden können, gilt das Verbot bis auf Weiteres.

Schilder am Weiher weisen auf das Badeverbot hin. Bitte beachten sie die unten angehängte Pressemitteilung des Landratsamtes München. Bitte informieren sie sich, bevor sie planen zum Deininger Weiher zu fahren, ob das Badeverbot noch gilt.

Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/freizeit-kultur-sport/badeseen-und-badegewaesser/deininger-weiher/