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Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung zur Kommunalwahl für die Einsicht ins Wählerverzeichnis sowie der Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen.

Zur Kommunalwahl am 08.03.2026 wurde ein Wählerverzechnis angelegt. Wahlberechtigten wird in der Woche vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 die Gelegenheit zugeben in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen.

Zudem können die Wahlberechtigten einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen bis Freitag, 06.03.2026 bis 15:00 Uhr im Rathaus Sauerlach, Bahnhofstraße 1,82054 Sauerlach beantragen. Der Versand der Unterlagen ist aus rechtlichen Gründen erst ab Montag, 16.02.2026 vorgesehen. Online kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen vom 16.02.2026 bis längstens Mittwoch, 04.03.2026 um 12:00 Uhr beantragt werden, um den postalischen Versand noch gewährleisten zu können. Hierzu finden Sie auf unserer Startseite die entsprechenden Verlinkungen zum Bürgerserviceportal. 

Wir bitten um Beachtung der im Download angehängten Bekanntmachung.

Mit folgendem Link können Sie einen Probestimmzettel ausfüllen und das Kumulieren und Panschieren testen: https://sauerlach.wahlen.inixmedia.de/wahlen/kw26/gr/probestimmzettel.html 
Sie haben bei der Gemeinderatswahl 20 Stimmen, einem Bewerber dürfen Sie bis zu drei Stimmen geben. Sollten sie die 20 Stimmen für einzelne Bewerber nicht vollständig vergeben haben, können Sie mit einem Listenkreuz die restlichen Stimmen einer Liste geben. Der Probestimmzettel dient lediglich ihrem Test und wird nicht gespeichert und ausgewertet.

Nähere Informationen zur Kommunalwahl in Bayern erhalten Sie hier: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

Ihr Wahlamt