Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 08.03.2026

Wahlbekanntmachung und Bekanntmachung Wahlausschusssitzung und der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses.
Für die Kommunalwahl am Sonntag, 08.03.2026 finden Sie unten angehängt die Wahlbekanntachung und die Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden
Wahlergebnisses sowie der Form der der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des ersten Bürgermeisters. Aus Platzgründen in unseren Amtstafeln liegen die Stimmzettelmuster zur Einsichtnahme im Rathaus auf, sind aber auch unten angefügt einsehbar.
Abstimmung im Wahllokal:
Gewählt werden kann am Sonntag, 08.03.2026 von 8 bis 18 Uhr in insgesamt 6 allgemeinen Simmbezirken. In welches Wahllokal Sie gehen müssen, finden Sie auf Ihre Wahlbenachrichtigung. Bitte haben Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass dabei und optimalerweise auch Ihre Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie einen Wahlschein benatragt haben und trotzdem im Wahllokal wählen wollen, müssen Sie diesen zwingend mitbringen.
Durch Briefwahl:
Die Wahlberechtigten können einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen bis Freitag, 06.03.2026 bis 15 Uhr im Rathaus Sauerlach, Bahnhofstraße 1,82054 Sauerlach beantragen. Online kann der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen vom 16.02.2026 bis längstens Mittwoch, 04.03.2026 um 12 Uhr beantragt werden, um den postalischen Versand noch gewährleisten zu können. Hier gelangen Sie zum Online-Antrag im Bürgerserviceportal oder nutzen Sie einfach den QR-Code auf Ihrer Walbenachrichtigung.
Vergessen Sie nicht, den Wahlschein vor Abgabe zu unterzeichnen und die Briefwahlunterlagen richtig verpackt rechtzeitig zurückzugeben oder senden. Der Wahlbrief kann sofort zurückgegeben werden, muss aber bis spätestens Sonntag, 08.03.2026 um 18 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sauerlach, Bahnhofstraße 1, 82054 Sauerlach eingegangen sein. Bei Rücksendung Ihrer Wahlbriefe über den Postversand, denken sie bitte auch an den rechtzeitigen Einwurf in einen Postbriefkasten. Zu spät eingereichte oder eingegangene Wahlbriefe können zur Auszählung nicht mehr berücksictigt werden. Eine Abgabe Ihres Wahlbriefes im Wahllokal ist nicht möglich.
Ist Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen, können Sie am Samstag, 07.03.2026 von 10 bis 12 Uhr unter Vorsprache im Rathaus einen neuen Wahlschein beantragen. In bestimmten wenigen Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann Ihnen am Wahlsonntag bis 15 Uhr noch ein Wahlschein ausgestellt werden.
Das Rathaus ist am Wahlsonntag ab 7 Uhr bis zur Beendigung der gesamten Ausszählung besetzt.
Mit folgendem Link können Sie einen Probestimmzettel ausfüllen und das Kumulieren und Panschieren testen: https://sauerlach.wahlen.inixmedia.de/wahlen/kw26/gr/probestimmzettel.html
Sie haben bei der Gemeinderatswahl 20 Stimmen, einem Bewerber dürfen Sie bis zu drei Stimmen geben. Sollten sie die 20 Stimmen für einzelne Bewerber nicht vollständig vergeben haben, können Sie mit einem Listenkreuz die restlichen Stimmen einer Liste geben. Der Probestimmzettel dient lediglich ihrem Test und wird nicht gespeichert und ausgewertet.
Nähere Informationen zur Kommunalwahl in Bayern erhalten Sie hier: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Gemeinde Sauerlach
Wahlamt