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Grundsteuer in Bayern: Anzeigen von Änderungen!

Wie und wann Sie Veränderungen über die die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes beim Finanzamt melden müssen.

Seit der Neubewertung der Grundsteuer zum 1. Januar 2022 gilt: Wenn sich an Ihrem Grundstück oder Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb etwas ändert, müssen Sie dies verpflichtend und eigenständig beim Finanzamt anzeigen – Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. 

Das Finanzamt prüft daraufhin, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.grundsteuer.bayern.de/

Ihr Steueramt der Gemeinde Sauerlach