Grundsteuer in Bayern: Anzeigen von Änderungen!

Wie und wann Sie Veränderungen über die die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes beim Finanzamt melden müssen.
Seit der Neubewertung der Grundsteuer zum 1. Januar 2022 gilt: Wenn sich an Ihrem Grundstück oder Ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb etwas ändert, müssen Sie dies verpflichtend und eigenständig beim Finanzamt anzeigen – Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert.
Das Finanzamt prüft daraufhin, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.grundsteuer.bayern.de/
Ihr Steueramt der Gemeinde Sauerlach