Öffentliche Zahlungsaufforderung

Gebühren und Abgaben werden zum 15. Mai fällig.
Folgende Gebühren und Abgaben werden am 15. Mai 2026 zur Zahlung fällig:
Grundsteuer 2. Quartal 2026
Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2. Quartal 2026
Abfallbeseitigungsgebühren 2. Quartal 2026
Wassergebühren 2. Abschlag 2026
Die Gemeinde Sauerlach bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das SEPA-Lastschriftverfahren erledigen zu lassen.
Die Vorteile des Einzugs durch die Gemeinde sind:
- Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto belastet.
- Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge/Verzugszinsen.
- Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen bzw. im Onlinebanking anzustoßen und sparen sich den Weg zur Bank.
- Sie müssen Ihren Dauerauftrag nicht mit den aktuellen Beträgen pflegen
- Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.
- Hier finden Sie das Formular zur Teilnahme am SEPA Lastschriftmandat
Für diejenigen Bürger/innen und Gewerbetreibenden, die sich bisher nicht für das Lastschrift-einzugsverfahren entscheiden konnten, besteht die Möglichkeit auf nachstehende Konten der Gemeindekasse Sauerlach zu überweisen:
| Bankinstitut | IBAN | BIC |
|---|---|---|
| KSK M-STA-EBE | DE42 7025 0150 0490 0011 95 | BYLADEM1KMS |
| HypoVereinsbank | DE07 7002 0270 2820 1170 02 | HYVEDEMMXXX |
| VR-Bank München Land | DE11 7016 6486 0002 5323 52 | GENODEF1OHC |
Es wird gebeten, auf dem Überweisungsträger bzw. im Onlinebanking im Verwendungszweck die Finanzadresse (FAD) anzugeben. Bareinzahlungen bei der Gemeindekasse sind nicht mehr möglich. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einhaltung der Zahlungstermine.
Finanzverwaltung der Gemeinde Sauerlach