Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde
Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 25.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)